Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !

Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !
Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung
am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas
betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.
Das Umweltschutzreferat weist deshalb darauf hin, dass
die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten
Verbotsschilder nicht mehr den aktuellen Regelungen entsprechen. Um die
Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren,
sollten diese Schilder entfernt werden.
Bundesland | Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO |
Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer | MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot |
Baden-Würtemberg | GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot |
Bayern | GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot |
Berlin | GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann - § 27: Prüfung durch den Sachverständigen |
Brandenburg | BbGSTV vom 12.10.94: - § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) |
Bremen | BremGaVO vom 12.10.94: - § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann - § 27: Prüfung durch den Sachverständigen |
Hamburg | GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot |
Hessen | GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot |
Mecklemburg-Vorpommern | GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot |
Niedersachsen | GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot |
Nordrhein-Westfalen | GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot |
Rheinland-Pfalz | GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot |
Saarland | GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann - § 24: Prüfung durch den Sachverständigen |
Sachsen | SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot |
Sachsen-Anhalt | GarAnordnung: kein Abstellverbot |
Schleswig-Holstein | GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot |
Thüringen | ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot |